Verkehrspsychologische Einzelintervention

Bei wiederholten Punkteauffälligkeiten kann ein Anwalt und ein gerichtliches Vorgehen oftmals hilfreich sein, um die Strafe abzumildern. Eine Möglichkeit, die die Staatsanwaltschaft in manchen Fällen bietet, ist die Wahl zwischen einem Fahrverbot oder einer verkehrpsychologischen Einzelintervention. Der Umfang dieser freiwilligen Maßnahme, welche das Fahrverbot verhindern kann, wird von der Staatsanwaltschaft festgelegt. Wenden Sie sich gern an uns, wir beraten und begleiten Sie auf diesem Weg und bieten, wenn nötig, zeitnahe Termine.