Abstinenznachweise

Nach dem Verlust der Fahrerlaubnis aufgrund von Alkohol- oder Drogenauffälligkeiten werden häufig Abstinenznachweise von Ihnen verlangt. Ob sie vor ihrer MPU überhaupt einen Abstinenznachweis benötigen und wenn ja, über welchen Zeitraum dieser erforderlich ist, kann erst nach einer genauen Analyse ihrer persönlichen Situation festgelegt werden.

Im Rahmen der Abstinenznachweise können Sie zwischen zwei Methoden wählen, der Haaranalyse oder den Urinanalysen.

Kontaktieren Sie uns hier, um schnellstmöglich ein individuelles Gespräch (Fahrerlaubnisberatung) zu vereinbaren. Verlieren Sie keine Zeit, denn der Nachweis einer Abstinenz muss immer vollständig vor der MPU erfolgen.

Alkohol- / Drogenkontrollprogramme

Vertrag über die Dauer eines Kontrollprogramms mit genauer Anzahl der vereinbarten Kontrollen. Gehen Sie beim Abstinenznachweis nach einem Alkoholdelikt vorab sicherheitshalber von einem Zeitraum von 12 Monaten aus, bei dem Sie 6 Proben bringen müssen.

Bei fortgeschrittenen Drogenkonsum beträgt der nachzuweisende Zeitraum 15 Monate.

Bei der Durchführung des Nachweises mittels Urinproben:

Bei der Durchführung mittels Haarproben muss das Haar unbehandelt, weder gebleicht oder coloriert, sein.

Das Haar wird im Labor von fachkundigem Personal am Ansatz entfernt. Erforderlich ist dabei eine Strähne mit ca. einem cm Durchmesser.

Bei dem Nachweis einer Alkoholabstinenz kann maximal ein Zeitraum von drei Monaten, bei Drogenabstinenz maximal ein Zeitraum von sechs Monaten rückwirkend nachgewiesen werden.

Lassen sie die Kontrollen nur von einem zertifizierten Labor durchführen, welches gemäß den Beurteilungskriterien für Fahreignung anerkannt ist. Dies sind alle Begutachtungsstellen sowie einige freie Labore.